TSN BTP MACHINERY

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1 – Durchsetzbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für gewerbliche Verkäufe
Dieses Dokument definiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TSN BTP MACHINERY. Jede Bestellung setzt automatisch die vollständige und vorbehaltlose Annahme dieser Bedingungen durch den Käufer voraus. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für gewerbliche Verkäufe gelten für alle Angebote und Verkäufe neuer oder gebrauchter Geräte oder Waren. Sie haben Vorrang vor etwaigen Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers, die für TSN BTP MACHINERY unverbindlich sind, selbst wenn TSN BTP MACHINERY davon Kenntnis erlangt hat. Die Tatsache, dass TSN BTP MACHINERY  eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht anwendet, stellt keinen Verzicht auf das Recht dar, sich später auf die genannten Allgemeinen Verkaufsbedingungen zu berufen.

Artikel 2 – Vorläufiges Angebot – Kostenvoranschlag
2.1 – Jede Anfrage des Käufers nach Ausrüstung führt zur Erstellung eines Kostenvoranschlags, der ihm von TSN BTP MACHINERY zur Annahme vorgelegt wird.
2.2 – Jedes Angebot ist nur für einen Zeitraum von einem Monat ab dem Datum seiner Übermittlung gültig.
2.3 – Die in den Angeboten enthaltenen Spezifikationen der Geräte, insbesondere deren Qualität, Leistung, Kapazitäten, Maße und Erträge, sind die Angaben des Herstellers oder Importeurs und begründen keine Verantwortung von TSN BTP MACHINERY.

Artikel 3 – Bestellung
3.1 – Jede Bestellung, auch telefonisch aufgegebene Bestellungen, bedarf der schriftlichen Bestätigung.
3.2 – Die Bestellung muss insbesondere folgende Angaben enthalten: Menge, Marke, Typ, Referenzen der Geräte und Zubehörteile, den vereinbarten Preis, die Zahlungsbedingungen oder Finanzierungsmethode, Ort und Datum der Lieferung oder Abholung.
3.3 – Ergänzungen oder Änderungen der Bestellung sind für TSN BTP MACHINERY nur dann verbindlich, wenn sie von TSN BTP MACHINERY schriftlich akzeptiert wurden.
3.4 – Bestellungen sind nur gültig, wenn sie nicht innerhalb von 15 Tagen schriftlich von TSN BTP MACHINERY storniert werden.

Artikel 4 – Finanzierung
4.1 – Die Finanzierung der Ausrüstung durch eine Finanzierungsorganisation muss auf dem Bestellformular erwähnt werden.
4.2 – Falls innerhalb einer angemessenen Frist oder wie in der Bestellung vorgesehen keine positive schriftliche Antwort der genannten Finanzierungsorganisation eingeht, behält sich TSN BTP MACHINERY das Recht vor, den Verkauf zu stornieren.

Artikel 5 – Änderung der technischen Spezifikationen
5.1 – Der Käufer kann weder die Stornierung der Bestellung noch die Auflösung des Verkaufs verlangen und TSN BTP MACHINERY haftbar machen, wenn zwischen der Bestellung und der Lieferung Änderungen an den ursprünglichen Spezifikationen oder technischen Merkmalen auftreten, die sich aus der Anwendung einer Vorschrift oder Änderung des Herstellers ergeben.
5.2 – TSN BTP MACHINERY verpflichtet sich, den Käufer so schnell wie möglich über diese Änderungen zu informieren.

Artikel 6 – Bereitstellung
Die Bereitstellung erfolgt gemäß den im Bestellformular enthaltenen Bestimmungen und vorbehaltlich der Einhaltung der Zahlungsbedingungen.

Artikel 7 – Lieferzeiten
7.1 – Die Lieferzeiten werden immer entsprechend den Liefermöglichkeiten zum Zeitpunkt des Angebots mitgeteilt und dienen ausschließlich zu Informationszwecken.
7.2 – Eine Lieferverzögerung aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von TSN BTP MACHINERY liegen, führt nicht zur Stornierung der Bestellung. Für Schäden, die aus dieser Verzögerung entstehen, kann TSN BTP MACHINERY nicht haftbar gemacht werden.
7.3 – Sobald TSN BTP MACHINERY Kenntnis von einer erheblichen Lieferverzögerung erlangt, verpflichtet sich TSN BTP MACHINERY, den Käufer zu informieren. Im Falle einer Verzögerung von mehr als einem Drittel der indikativen Verfügbarkeitsdauer kann der Verkauf auf Wunsch einer der Parteien nach Zusendung eines Einschreibens mit Rückschein beendet werden. Der Käufer kann dann lediglich die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung(en) verlangen, ohne dass ihm eine sonstige Entschädigung zusteht.
7.4 – Wenn TSN BTP MACHINERY aufgrund des Herstellers/Importeurs nicht in der Lage ist, die bestellte Ausrüstung bereitzustellen, kann TSN BTP MACHINERY entweder den Verkauf stornieren und alle erhaltenen Anzahlungen ohne weitere Entschädigung zurückerstatten oder auf schriftliche Anfrage des Käufers Ausrüstung mit den gleichen Eigenschaften liefern.
7.5 – TSN BTP MACHINERY ist im Falle höherer Gewalt oder Ereignissen wie Aussperrung, Streik, Epidemie, Krieg, Beschlagnahme, Feuer, Überschwemmung, Unfall oder Transportverzögerung automatisch von jeglicher Haftung befreit. TSN BTP MACHINERY wird den Käufer rechtzeitig über die oben aufgeführten Fälle und Ereignisse informieren.
7.6 – Jede Verzögerung der Bereitstellung aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt führt nach Ermessen von TSN BTP MACHINERY entweder zur einfachen Stornierung des Verkaufs oder zur Verlängerung der Bereitstellungsfristen, vorausgesetzt, dass diese zusätzliche Frist ein Drittel der ursprünglich vereinbarten Bereitstellungsfrist nicht überschreitet und ohne dass der Käufer Anspruch auf Entschädigung hat.
7.7 – Die fristgerechte Bereitstellung kann in jedem Fall nur erfolgen, wenn der Käufer alle seine Verpflichtungen gegenüber TSN BTP MACHINERY erfüllt hat.
7.8 – TSN BTP MACHINERY verpflichtet sich, den Käufer schriftlich über das Datum der Verfügbarkeit zu informieren, und der Käufer verpflichtet sich, die Ausrüstung innerhalb der folgenden 15 Tage abzunehmen.
7.9 – Nach Ablauf dieser Frist berechnet TSN BTP MACHINERY Lagergebühren in Höhe von 0,1 % pro Tag des Betrags ohne Steuern der Bestellung, unbeschadet etwaiger Maßnahmen, die TSN BTP MACHINERY ergreifen kann.

Artikel 8 – Transport
Der Transport der Ausrüstung erfolgt unter der Verantwortung der Partei, die ihn durchführt oder durchführen lässt. Im Falle einer Beschädigung oder Verschlechterung muss der Käufer die üblichen Vorbehalte auf dem Lieferschein machen und den Spediteur innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt per Einschreiben mit Rückschein informieren. TSN BTP MACHINERY kann unter keinen Umständen für Schäden oder Verluste haftbar gemacht werden, die dem Spediteur zuzuschreiben sind und nicht auf dem Transportbeleg vermerkt sind.

Artikel 9 – Empfang
9.1 – Der Empfang und die Prüfung der Ausrüstung müssen innerhalb von 2 Tagen nach der Bereitstellung erfolgen.
9.2 – Unbeschadet der mit dem Spediteur zu treffenden Vereinbarungen muss der Käufer TSN BTP MACHINERY innerhalb der in Artikel 9.1 festgelegten Frist per Einschreiben mit Rückschein, gegebenenfalls vorab per E-Mail, über etwaige offensichtliche Mängel oder Nichtübereinstimmungen der gelieferten Ausrüstung informieren. Der Käufer muss TSN BTP MACHINERY jede Gelegenheit geben, diese Mängel oder Anomalien festzustellen und wird davon absehen, selbst an der Ausrüstung einzugreifen oder hierzu Dritte einzuschalten.
9.3 – Nach Ablauf der in Artikel 9.1 vorgesehenen Frist wird jede Reklamation jeglicher Art als verspätet abgelehnt.
9.4 – Verzichtet der Käufer ausdrücklich oder stillschweigend auf diese Abnahme, gilt die Anlage als auftragsgemäß bereitgestellt.
9.5 – Die Nichtübereinstimmung entbindet den Käufer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Dies führt weder zur Stornierung des Verkaufs noch zur Gewährung von Schadensersatz.

Artikel 10 – Preise
10.1 – Es gelten die am Tag der Bestellung vereinbarten Preise.
10.2 – Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und Transportkosten. Hinzu kommen die Mehrwertsteuer und/oder etwaige andere Steuern und Abgaben aller Art, die zum Zeitpunkt der Fälligkeit gelten.

 Artikel 11 – Preisschwankungen
11.1 – Die Parteien vereinbaren, dass die Preise je nach Wechselkursschwankungen und/oder einer Erhöhung der Tarife des Herstellers variieren können.
11.2 – Wenn sich der Preis zwischen dem Bestell- und dem Verfügbarkeitsdatum um nicht mehr als 10 % erhöht, trägt der Käufer eine dieser Abweichung entsprechende Erhöhung, ohne dass er Anspruch auf Stornierung der Bestellung haben kann.
11.3 – Wenn die Abweichung mehr als 10 % beträgt, muss TSN BTP MACHINERY den Käufer per Einschreiben mit Rückschein über die Höhe der Erhöhung informieren. Wenn es sich bei dem Verkauf um Standardausrüstung handelt, hat der Käufer die Möglichkeit, innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt des Schreibens, in dem er über die Preisänderung informiert wird, schriftlich vom Verkauf zurückzutreten. Bei Sonderausstattungen ist der Käufer nicht berechtigt, vom Kauf zurückzutreten, TSN BTP MACHINERY trägt jedoch alle Abweichungen von mehr als 10 %.

Artikel 12 – Zahlung
12.1  Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen nach Erhalt der Rechnung am Rechnungsausstellungsdatum am Hauptsitz von TSN BTP MACHINERY in bar zu zahlen.
12.2 – Die Zahlung gilt erst nach tatsächlichem Erhalt des Preises als erfolgt.
12.3 – Bei Nichtzahlung zum vereinbarten Fälligkeitstermin behält sich TSN BTP MACHINERY das Recht vor, laufende Aufträge zu kündigen oder auszusetzen.

Artikel 13 – Verzugszinsen
13.1 – Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe des geltenden gesetzlichen Zinssatzes zuzüglich fünf Prozentpunkte erhoben.
13.2 – Zu den Verzugsstrafen sowie den zusätzlichen Einziehungskosten wird automatisch eine pauschale Entschädigung in Höhe von 40 Euro für jede nicht fristgerecht bezahlte Rechnung hinzugerechnet.

Artikel 14 – Vertragsstrafe.
Sollte die Nichterfüllung der Verpflichtung des Käufers eine gütliche oder gerichtliche Einziehung erforderlich machen, verpflichtet sich der Käufer, zusätzlich zu den von ihm üblicherweise und gesetzlich geschuldeten Hauptbeträgen, Kosten, Aufwendungen und Vergütungen eine Entschädigung in Höhe von 15 % des Hauptbetrags einschließlich Steuern der Schuld als konventionellen und pauschalen Schadensersatz zu zahlen.

Artikel 15 – Verfall der Frist
Im Falle der vollständigen oder teilweisen Nichtzahlung einer Bestellung zum Fälligkeitsdatum werden alle vom Käufer geschuldeten Beträge nach einer ordnungsgemäßen Mahnung durch TSN BTP MACHINERY per Einschreiben mit Rückschein sofort fällig.

Artikel 16 – Garantie für neue Geräte
16.1 – Garantiebedingungen
Für das verkaufte Gerät gilt die vom Hersteller gewährte Garantie. Diese Garantie deckt alle versteckten oder offensichtlichen Mängel ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung des Geräts ab. Die einzige Verpflichtung von TSN BTP MACHINERY im Rahmen der Garantie besteht im kostenlosen Ersatz oder der Reparatur von Geräten oder Teilen, die vom Hersteller als defekt anerkannt werden; ohne weitere Entschädigung. Im Rahmen der Garantie durchgeführte Eingriffe können nicht zu einer Verlängerung der Garantiedauer führen. Bei einer Stilllegung der Geräte aufgrund von im Rahmen der Garantie durchgeführten Arbeiten kann der Käufer keinen Schadenersatz verlangen.

6.2 – Ausschluss der Garantie
Der Käufer verliert den Anspruch auf die gesetzlichen und herkömmlichen Garantien, insbesondere in folgenden Fällen:
• anormaler oder missbräuchlicher Verwendung der Ausrüstung und/oder Nichtbeachtung der Betriebs- und Wartungsanleitung,
• Bedienung der Ausrüstung durch nicht qualifiziertes Personal ohne Eignungsnachweis (zum Fahren),
• Reparaturen oder Eingriffe, die von Personen durchgeführt werden, die nicht mit TSN BTP MACHINERY verbunden sind oder nicht von TSN BTP MACHINERY oder dem Hersteller dazu ermächtigt wurden,
• Verschleiß oder Beschädigung der Ausrüstung, insbesondere durch: Kollisionen, herabfallende Materialien, Feuer, Vandalismus, böswillige Handlungen oder Betriebsfehler, Einwirkung korrosiver Materialien oder Umgebungen oder übermäßiger Temperaturen,
• Verschleiß oder Unfälle aufgrund mangelnder Überwachung oder Wartung,
• vorzeitiger Verschleiß durch Verschleiß, Lecks, Risse oder Alarme, die TSN BTP MACHINERY nicht rechtzeitig gemeldet wurden,
• Verweigerung des Zugangs von TSN BTP MACHINERY zum Gerät durch den Käufer im Rahmen von Betriebsvorgängen Wartung, Inspektion oder Reparatur.

Artikel 17 – Leistungsverpflichtung
Die vom Käufer mit TSN BTP MACHINERY eingegangenen Leistungsverpflichtungen sind für TSN BTP MACHINERY nur in seinem eigenen geografischen Gebiet bindend.

Artikel 18 – Rückgabe gebrauchter Geräte
18.1 – Die von TSN BTP MACHINERY zurückgegebenen Geräte sind integraler Bestandteil der Bestellung neuer Geräte und können nicht von dieser getrennt werden.
18.2 – Wenn in der Bestellung die Rückgabe gebrauchter Geräte durch TSN BTP MACHINERY erwähnt wird, erfolgt diese Rückgabe vorbehaltlich der Lieferung der im Bestellformular genannten neuen Geräte. Durch die Stornierung der Bestellung erlischt die Verpflichtung zur Rücknahme.
8.3 – Für den Fall, dass die gebrauchte Ausrüstung des Käufers vor dieser Stornierung von TSN BTP MACHINERY zurückgenommen wurde:
• wird die Ausrüstung, wenn sie nicht repariert wurde, in dem Zustand zurückgegeben, in dem sie sich bei der Rücknahme durch TSN BTP MACHINERY befand,
• werden die Kosten für die Reparatur der Ausrüstung durch TSN BTP MACHINERY vom Käufer getragen, wenn dieser seine Bestellung aus einem anderen Grund oder unter anderen als den hierin vorgesehenen Bedingungen storniert,
• wird die Ausrüstung, wenn sie weiterverkauft wurde, dem Käufer der endgültig vereinbarte Rücknahmepreis zurückerstattet.

18.4 – Der Käufer verpflichtet sich, die zurückgegebene Ausrüstung frei von jeglichem Pfandrecht und in voller Übereinstimmung mit dem im Rahmen dieser Bestellung erstellten Kostenvoranschlag an TSN BTP MACHINERY zu liefern. Stellt sich bei der tatsächlichen Anlieferung der zurückzunehmenden Altgeräte heraus, dass diese verpfändet sind, beschädigt sind oder nicht mehr als 10 % der bei Unterzeichnung des Kaufauftrags vorgesehenen Aufmachung und Stundenzahl entsprechen, erlischt die Rücknahmeverpflichtung von TSN BTP MACHINERY, unbeschadet der übrigen Bestimmungen des Kaufauftrags. Folglich ist der Käufer für die Zahlung der Differenz verantwortlich, die sich aus der Nichtrückgewinnung ergibt. andernfalls werden die geleisteten Anzahlungen von TSN BTP MACHINERY als Entschädigung für die Kosten der Auftragsabwicklung, die Kosten für Vorbereitung, Lagerung, Finanzierung sowie die Schwierigkeiten, die mit dem Weiterverkauf der bestellten Ausrüstung verbunden sind, einbehalten, unbeschadet aller anderen Rückgriffsansprüche von TSN BTP MACHINERY gegenüber dem Käufer, wenn sich sein Verlust als höher erweist.

Artikel 19 – Eigentumsvorbehaltsklausel
19.1 – Gemäß Gesetz Nr. 80-335 vom 12. Mai 1980 werden alle von TSN BTP MACHINERY verkauften Geräte vorbehaltlich ihrer vollständigen Bezahlung geliefert und verkauft. Bei Nichtzahlung, auch nur teilweiser Zahlung, ist TSN BTP MACHINERY ungeachtet anderslautender Klauseln dazu berechtigt, die Materialien nach einer formellen Mahnung mit Empfangsbestätigung vom Käufer zurückzufordern. Der Anspruch bleibt auch im Falle einer gerichtlichen Einziehung oder Liquidation des Käufers bestehen.
19.2 – Abweichend von Artikel 1583 des Bürgerlichen Gesetzbuches gehen mit der Lieferung der Materialien die Risiken sowohl für Schäden an der Ware als auch für Schäden, die Dritten entstehen, auf den Käufer über.
19.3 – Die Rücksendung der Ausrüstung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.
19.4 – Im Falle der Anwendung der Eigentumsvorbehaltsklausel haftet der Käufer für eine Wertminderungsentschädigung, die gemäß der FNTP-Bewertung festgelegt wird. Eine Verrechnung dieser Entschädigung mit etwaigen Anzahlungen des Käufers erfolgt nicht.
19.5 – Im Falle eines Eingriffs von Gläubigern des Käufers, insbesondere im Falle einer Pfändung der Ausrüstung oder im Falle der Eröffnung eines Gesamtverfahrens, muss der Käufer TSN BTP MACHINERY sowie die pfändenden Gläubiger oder die Organe des Gesamtverfahrens unverzüglich per Einschreiben mit Rückschein informieren. Der Käufer hat den Dritten bzw. Gerichtsvollzieher zudem darauf hinzuweisen, dass er nicht Eigentümer der Geräte ist.
19.6 – Die Kosten der Maßnahmen zur Abwehr dieses Eingriffs, insbesondere im Zusammenhang mit einer Drittwiderspruchsklage, trägt der Käufer.
19.7 – Der Käufer stellt sicher, dass die Identifizierung der Ausrüstung jederzeit möglich ist.
19.8 – Im Falle der Umsetzung der Eigentumsvorbehaltsklausel bleiben die an TSN BTP MACHINERY gezahlten Anzahlungen deren Eigentum.
19.9 – Bis zur vollständigen Bezahlung der Ausrüstung ist dem Käufer ein Verpfändungs- oder Sicherungsübereignungsrecht an der Ausrüstung nicht gestattet.
19.10 – TSN BTP MACHINERY verpflichtet sich, nach vollständiger Bezahlung des Preises das europäische Konformitätszertifikat bereitzustellen.

Artikel 20 – Nichtigkeit einer Klausel
Sollte eine der Klauseln dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen nichtig oder ungültig sein, so bleiben die übrigen Klauseln hiervon unberührt.

Artikel 21 – Gerichtsstand
Im Falle von Schwierigkeiten bei der Auslegung oder Durchführung dieser Geschäftsbedingungen ist ausschließlich das Handelsgericht am Hauptsitz von TSN BTP MACHINERY zuständig. Bei Streitigkeiten jeglicher Art wird die Zuständigkeit ausdrücklich den zuständigen Gerichten am Firmensitz von TSN BTP MACHINERY zuerkannt, auch im Falle mehrerer Beklagter.

Artikel 22 – Personenbezogene Daten / DSGVO
„Gemäß dem Gesetz über Informationstechnologie, Dateien und Freiheiten vom 6. Januar 1978 und der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten wird der Kunde darüber informiert und akzeptiert, dass seine personenbezogenen Daten von TSN BTP MACHINERYerhoben und verwendet werden können, das als Datenverantwortlicher im Sinne der Verordnung fungiert. TSN BTP MACHINERYverpflichtet sich, die personenbezogenen Daten seiner Kunden gemäß der DSGVO zu schützen und deren Sicherheit und Vertraulichkeit zu gewährleisten, insbesondere indem es alle notwendigen Vorkehrungen trifft, um zu verhindern, dass diese Daten verfälscht, beschädigt oder von unbefugten Dritten abgerufen werden. Insbesondere können die personenbezogenen Daten der Kunden an Dienstleister und Vertragspartner übermittelt werden, die als Subunternehmer im Sinne der DSGVO direkt in die Auftragsabwicklung eingreifen und mitwirken und für die der Zugriff auf die vom Kunden bei der Erstellung und Nutzung seines Kontos angegebenen personenbezogenen Daten (Identität, Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) zwingend erforderlich ist. Subunternehmer dürfen nur auf Anweisung von TSN BTP MACHINERY tätig werden. Die personenbezogenen Daten der Kunden werden zu folgenden Zwecken erhoben:
• Verwaltung von Bestellungen und Kundenbeziehungen;
• Kundeninformationen zu Angeboten und kommerziellen Informationen im Zusammenhang mit der Marke;
• die Verbesserung und Personalisierung der den Kunden angebotenen Dienste;
• Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Verpflichtungen.
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden nur für den Zeitraum gespeichert, der für die oben genannten Zwecke unbedingt erforderlich ist. Gemäß der DSGVO hat der Kunde das Recht auf Zugriff, Berichtigung und Widerspruch zu den ihn betreffenden personenbezogenen Daten. Um eines oder mehrere der Rechte auszuüben, muss der Kunde eine Anfrage per E-Mail oder Post an den TSN BTP MACHINERY-Kundendienst senden, indem er das Kontaktformular ausfüllt und seinen Nachnamen, Vornamen, seine E-Mail-Adresse und Kundenreferenzen angibt. Die Antwort auf die Anfrage im Rahmen eines oder mehrerer Datenschutzrechte wird innerhalb von 2 Monaten nach Eingang der Anfrage gesendet.

Select the fields to be shown. Others will be hidden. Drag and drop to rearrange the order.
  • Image
  • SKU
  • Rating
  • Price
  • Stock
  • Availability
  • Add to cart
  • Description
  • Content
  • Weight
  • Dimensions
  • Additional information
Click outside to hide the comparison bar
Compare
Einkaufswagen schließen